kleine, große und größte Katastrophen

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Absteigend nach aktuellem Schweregrad sortiert:

neu 1) Der Kaltwasserdurchsatz im Bad ist bei gleichzeitiger Verwendung von WC und beider Waschbecken zu gering. Teile des Boden und der Vorwand werden wieder geöffnet und der Leitungsquerschnitt von 16 auf 20qmm vergrössert

neu 2) Der Rohbauer von nebenan parkt in unserer Einfahrt, vergisst aber, dass er ein langes Brett auf der Ladefläche hat. Unser 2 Wochen altes Garagentor hat nun eine Beule… Die Versicherung des Bauunternehmers reguliert den Schaden und Rekers tauscht die betroffene Torlamelle.

neu 3) Vodafone kann nicht liefern, lässt uns aus dem Vertrag, bucht dann aber ohne gültiges SEPA-Mandat eine saftige ‚Entschädigung‘ ab – wir buchen zurück 🙂
Vodafone sieht den Fehler ein, das Kriegsbeil wird direkt wieder begraben.

4) Drohender Baustopp wegen angeblich fehlendem Nachweis der Kampfmittelfreiheit ?!? Da sich Bauaufsichtsamt und Kampfmittelräumdienst jedoch zufällig Vor-Ort trafen und sich so ein nähreres Bild ihrer Kommunikations-Probleme verschaffen konnten, bleiben wir verschont. Man hätte fast dem Bauherren angehängt, dass das Ordnungsamt die Kampfmittelfreigabe nicht an das Baussichtsamt weiterleitet… -no comment-

5) Bislang gab es kaum EIN Dokument (i.e. B-Plan, Vorplan zu amtl. Lageplan, Grundrisse, Festpreisangebote, Vorplan zum Bauantrag, Bemusterungsprotokoll) wo ich KEINEN Fehler gefunden habe! 🙁 **

6) Das Baufenster fürs Haus stellt sich im !Nachinein! als 50cm schmaler heraus, zu Gunsten des Nachbarn 🙁 *

7) Das Baufenster für die Garage stellt sich im !Nachinein! als 25cm schmaler heraus, zu Gunsten des Nachbarn 🙁 *

8) Wir bemustern, man protokolliert etwas Anderes

9) Wir erscheinen zu Terminen bei V., man hat uns nicht im Kalender bzw. den Termin doppelt vergeben

10) V. verschickt Unterlagen als ‚aktuell‘, die von anderen Abteilungen noch in Bearbeitung und demnach die Frankierung nicht wert sind!

11) Auf der Grenze exisitiert ein Bestands-Gebäude, welches nicht amtlich dokumentiert ist

12) Teile unseres Grundstücks werden vom Nachbarn genutzt

13) Unser Hausberater verlässt kurz vor Ende unserer Hausplanung das Unternehmen

14) Teile einer alten Garagenaussenwand stehen auf unserem Grundstück

15) Es findet eine Abstimmung zum neuen Straßennamen statt, die Stadt wählt aber einen völlig anderen

16) Das Telefonat mit einem Vertreter eines Fertiggaragenherstellers (fängt mit ‚Re‘ an und hört mit ‚kers‘ auf) muss ich aufgrund von unverschämten Bemerkungen des Herrn abrupt mit Auflegen beenden! ***

17) Über 80% der Bauherren planen mit Gastherme, doch Gas soll vom Versorger gar nicht in die Straße gelegt werden. 2 Tage vor Erschliessungs-Start erfahren die Bauherren davon, und mischen sich organisiert ein – mit Erfolg. ****

* Je weiter ich bohre und forsche bei der Stadt, dem ÖbVI und dem Verkäufer, desto offensichtlicher wird, dass bei der abschliessenden Bearbeitung des B-Plan Entwurfs höchstwahrscheinich unbemerkt Grenzlinien in der Zeichnung aus der Mitte geraten sind und dieser B-Plan Entwurf so versehentlich rechtsverbindlich geworden ist.

** – B-Plan: Baufenster verschoben
– Vorplan zu amtl. Lageplan: Das falsche Baufenster (s. Punkt 3) ) falsch eingezeichnet (falsch*falsch!!!)
– Grundrisse: Zuluftventile münden in Garage bzw. in Schalfzimmerschrank (LOL)
– Festpreisangebote: Duschwannen verschwinden…
– Vorplan zum Bauantrag: i.e. Garage wird richtig bemaßt, aber kleiner eingezeichnet
– Bemusterungsprotokoll: i.e. Bad mit versch. großen Waschbecken, 2 versch. Schalterprogramme, Kellertüren ohne Klinke, u.v.m.

*** Scheint kein Einzelfall zu sein – durch Zufall erfahre ich von anderen V. Bauherren, die nun auch wegen dieses Herrn E.U. woanders gekauft haben.

**** Von der Wertigkeit lediglich aus unserer Sicht weit unten, da wir kein Gas benötigen

notarielle Beurkundung

Kaum zu glauben, fast 2 Jahre nach der Reservierung können wir nun endlich den Kaufvertrag zum Grundstückskauf notariell beurkunden.

Erst jetzt ist es dem Verkäufer (einer eigens zu diesem Zweck gegründeten Entwicklungsgesellschaft) gelungen, alle Voraussetzungen mit den bisherigen Eigentümern der Gartengrundstücke und der Stadt Köln für diesen weiteren Schritt zu schaffen. Der Bebauungplanentwurf ist durch diverse Offenlagen und muss „nur“ noch beschlossen werden.

Mittlerweile haben sich einige der 31 wartenden Familien von der Personenzahl her verdoppelt, es wird also höchste Zeit. Man schöpft Hoffnung, und die Käufer lassen Ihre Hausplanungen anlaufen.

Auf dem Zettel steht jetzt:
– Der Rat der Stadt Köln muss den Bebauungsplan beschliessen
– Planungen für den Hausbau können (wieder) anlaufen
– Finanzierungsbemühungen können (wieder) anlaufen

notarsiegel

Grundstück

Über Dorffunk erfuhren wir von einem geplanten Neubaugebiet mit dem Arbeitstitel „Am Lusthaus“ direkt hier bei uns um die Ecke.
Hier in Rath gibt es gefühlt nur alle 20 Jahre Bauland, abgesehen von dem hier direkt an der Bahntrasse, wo jeder baut, wie er will 😉

Nach kurzer Recherche und Anforderung eines Exposés, reservierten wir das noch letzte freie Bau-Grundstück für ein freistehendes Einfamilienhaus in diesem BG.

Randdaten: ursprünglich 330qm (nach Veränderung der Planstraße in eine nur 6m breite Spielstraße) – nun 378qm, südliche Ausrichtung, Lage am nördlichen Rand Rath-Heumars, angrenzend an das Landschaftsschutzgebiet ‚Brücker-Feld‘.

Kurzum – muckelig klein mit stolzem qm-Preis, jedoch tolle Lage und nur 800m von unserer jetzigen (Miet-)Wohnung entfernt. Unsere Kinder bleiben in ihrem gewohnten Umfeld, und hätten eine große Auslauffläche (Brücker-Feld) direkt vor der Türe. Zusatzlich wird das BG einen eigenen Spielplatz und eine private Grünfläche bekommen.

Blick vom Grundstück ins Feld:
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Der Weitblick:
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Blick ins Brücker-Feld:
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